Hörmarke

Hörmarken sind laut DPMA Definition Marken aus wahrnehmbaren Klängen. Dazu gehören neben musikalischen Hörmarken auch das gesprochene bzw. gesungene Wort sowie rein geräuschhafte Klangbilder. Der Telekom-Jingle ist zum Beispiel als Hörmarke eingetragen.