Benutzungseinrede

Mit der Benutzungseinrede wehren sich Markenanmelder z. B. gegen den Widerspruch einer älteren Marke.

Ist der Widerspruch vom Inhaber einer eingetragenen Marke mit älterem Zeitrang erhoben worden, so hat er, wenn der Gegner die Einrede der Nichtbenutzung erhebt, nachzuweisen, dass die Marke innerhalb der letzten fünf Jahre benutzt worden ist. Hierbei sind allerdings verschiedene Fristen, wie zum Beispiel die Schonfrist zu berücksichtigen.