Agentenmarke

Wenn Agenten oder Vertreter (z. B. ein Vertriebspartner) eine Marke anmelden, die eigentlich dem Markeninhaber zusteht, handelt es sich um eine Agentenmarke.

Die Eintragung einer solchen Marke kann gelöscht werden, wenn die Marke ohne die Zustimmung des Inhabers der Marke für dessen Agenten oder Vertreter eingetragen worden ist, es sei denn, es liegt ein Rechtfertigungsgrund für die Handlungsweise des Agenten oder des Vertreters vor.

Der Markeninhaber hat außerdem Ansprüche auf Übertragung der Marke und Schadensersatz.