Abgrenzungsvereinbarung (Koexistenzvereinbarung)

Wenn zwei Marken miteinander kollidieren, können die Markeninhaber eine verbindliche Vereinbarung treffen, um einen zeit- und kostenintensiven Prozess zu vermeiden und eine Koexistenz zu ermöglichen.

Häufig verpflichten sich die Parteien, in welchen Bereichen (Waren und Dienstleistungen) die Marken verwendet werden dürfen oder wie mit den entsprechenden Marken geworben werden darf.

Im einfachsten Fall handelt es sich also um eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien, damit beide bei der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit nicht befürchten müssen, die Rechte am geistigen Eigentum der jeweils anderen Partei zu verletzen.